Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.10.1998 - 12 U 112/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hemmung der Frist zur Geltendmachung eines Anspruchs wegen der mangelhaften Durchführung von Putzabarbeiten wegen Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens nach Ablauf der Verjährungsfrist
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
30jährige Gewährleistungsfrist bei fehlendem Spritzbewurf bei Innenputzarbeiten durch Subunternehmer wegen Organisationsverschulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 638
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Begründet fehlender Spritzbewurf beim Innenputz ein Organisationsverschulden? (IBR 2000, 166)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 24.04.1998 - 1 O 64/98
- OLG Hamm, 09.10.1998 - 12 U 112/98
Papierfundstellen
- BauR 1999, 767
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91
Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger …
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1998 - 12 U 112/98
Dem arglistigen Verschweigen eines Mangels steht es gleich, wie der BGH in NJW 1992/1754 entschieden hat, wenn der Unternehmer, der ein Werk arbeitsteilig herstellen läßt, nicht die organisatorischen Voraussetzungen schafft, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Werk mangelfrei ist, und wenn der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre.
- OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13
Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn wegen arglistigen …
In diesem Fall muss er sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und anderer Obergerichte so behandeln lassen, als habe er Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme verschwiegen (BGHZ 117, 318 ; OLG Düsseldorf BauR 2007, 1748 ; OLG Hamm BauR 1999, 767 ). - OLG Köln, 15.12.2000 - 11 U 61/00
Arglist des Bauunternehmers, der nicht bei Auftragserteilung auf seine fehlende …
a) Im Hinblick auf die augenfälligen Fehler haben das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung und die 7. Zivilkammer des Landgerichts in dem Urteil vom 27.11.1997 (83 C 235/94 AG Aachen = 7 S 184/96 LG Aachen) die Grundsätze der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden angewendet (vgl. dazu BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Jansen, OLGR-Kommentar 1999, K 5; Holzberger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen). - OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 12 U 52/06
Verjährungsdurchbrechung für Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln: …
Anhaltspunkte dafür, dass die Baustelle ihrer Art nach weitere organisatorischen Maßnahmen erfordert hätte, sind nicht ersichtlich (vgl. zu diesem Merkmal OLG Hamm BauR 99, 767 f.).
- OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 5 U 229/00
Bauvertrag: Verjährung der Gewährleistungsansprüche
Folglich fehlen Anhaltspunkte dafür, dass der Planungsmangel auf unzureichenden oder gänzlich fehlenden organisatorischen Maßnahmen der Beklagten beruhen (vgl. insoweit auch die Entscheidung des OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.). - OLG Köln, 09.08.2000 - 11 U 211/99
Wirksamkeit eines Vergleichs über Gewährleistungsansprüche)
b) Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auch auf "Arglist" im Sinne der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden des Bauunternehmers (vgl. BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Holzbeger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen). - OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 21 U 52/05
Schadensersatz wegen mangelhafter Herstellung der Sichtbetonbauteile einer …
Bei dieser Sachlage reicht es im vorliegenden Fall für den Ausschluss eines Organisationsverschuldens und einer darauf gegründeten Verlängerung der Gewährleistungsfrist nicht aus, dass die Beklagte als Auftragnehmerin pauschal vorträgt, dass sie zwei Architekten als Bauleiter auf der Baustelle hatte und darüber hinaus organisatorische Maßnahmen deshalb nicht geboten gewesen seien (vgl. hierzu OLG Hamm NJW-RR 1999, 171, 172; OLG Hamm BauR 1999, 767, 768; OLG Celle NZBau 2000, 145, 146;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., Rdnr. 138). - LG Aschaffenburg, 13.04.2005 - 1 O 398/04 Ein Organisationsverschulden des Bauunternehmers kann jedoch dann nicht angenommen werden, wenn Arbeiten durch einen Subunternehmer mangelhaft ausgeführt wurden, der Hauptunternehmer aber einen Bauleiter zur Überwachung der Arbeiten des Subunternehmers eingesetzt hatte ( OLG Hamm BauR 1999, 767, 786 ).